Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem leistungsstarken und engagierten Großhandelspartner, der den wirtschaftlichen Erfolg des Einzelhandels immer im Blick hat. Wir sind mehr als Ihr
Lieferant für Tabakwaren, Raucherbedarfsartikel, Süßwaren, Spirituosen und Softdrinks.
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Kennen sie unser Sortiment? Wir liefern:
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Unser Partner im Systemgeschäft
Unser elementares Handlungsprinzip ist die Nähe zum Kunden. Seinem Geschäftserfolg dient unser Produkt- und Beratungsangebot. Auf die Individualität unserer Kunden gehen wir gezielt ein. Mehr lesen...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tabakwaren Union Barkow GmbH (Stand September 2026)
§ 1 Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Tabakwaren Union Barkow GmbH, Rotrehre 4, 31542 Bad Nenndorf (nachfolgend „Verkäufer“, „wir“ oder „uns“), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen,
Leistungen und Angebote an den Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“).
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Der Verkäufer liefert Tabakwaren und die weiteren Artikel seines Sortiments ausschließlich an Gewerbetreibende (z. B. Tabak-Fachhandel, Kioske, Tankstellen, Systemkunden und Franchisepartner, Hotellerie und Gastronomie, Betreiber von Tabakautomaten und Vending Machines), die für ihre Tätigkeit die erforderlichen Erlaubnisse und Anmeldungen besitzen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 310 Abs. 1 BGB). Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommt auf dieser Grundlage kein Vertrag zustande.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Bestellungen über unseren Online-Shop shop.tubarkow.de (https://tu-barkow.vend-it.de/) werden erst mit Annahme der Bestellung bzw. Lieferung dieser Bestellung durch uns rechtsverbindlich.
Maßgeblich für den vereinbarten Preis ist vorrangig die Auftragsbestätigung, hilfsweise der mit der Lieferung übersandte Rechnungsbeleg bzw. Lieferschein. Im Online-Shop angezeigte Preise dienen nur der Vorabinformation.
Es gelten die auf dem mitgelieferten Rechnungsbeleg / Lieferschein ausgedruckten Preise.
Die im Online-Shop für den Auftraggeber angezeigten Preise für angebotene Waren können vom endgültigen Verkaufspreis im Einzelfall abweichen und sind nicht
bindend. Sollten im Online-Shop angegebene Preise vom Verkaufspreis abweichen, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenfreie Rückgabe der Ware im Originalzustand binnen 2 Tagen.
MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) relevante Artikel, die preiskonform geliefert wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in Auftragsbestätigungen/Rechnungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang.
Es gelten unsere jeweils gültigen Preislisten (Nettopreise).
(2) Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug sofort fällig und zahlbar. Schecks/Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Nicht zum Fälligkeitstermin geleistete Zahlungen sind ab dem Tag der
Fälligkeit mit 8 von 100 Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig
festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber im Übrigen nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach
Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers
durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschl. aus anderen Einzelaufträgen) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin schriftlich zugesagt wurde. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Auftraggeber über. Erfolgt die Lieferung durch Dritte (z. B. Spediteur, Paketdienst), geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an die Transportperson über.
(3) Liefer- und Versandkosten sowie ein etwaiger Mindestbestellwert ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung.
(4) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten bleibt vorbehalten. Ist eine Ware nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, informiert der Verkäufer den Auftraggeber unverzüglich; bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
(5) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Lieferengpässe der Hersteller, behördliche Maßnahmen, Streik, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Naturereignisse) berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, kann jeder Vertragspartner hinsichtlich der betroffenen Menge vom Vertrag zurücktreten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt haftet der Verkäufer nicht.
§ 5 Erfüllungsort, Empfangsbestätigung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Nenndorf.
Der Auftraggeber hat den Empfang der Lieferung schriftlich oder elektronisch zu quittieren.
§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offene Mängel, Fehlmengen und
Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die Rüge verdeckter Mängel ist nur binnen 12 Monaten nach Lieferung möglich.
§ 7 Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes und im Umfang etwaiger von ihm übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Auftraggeber aus den
bestehenden Lieferbeziehungen (einschl. Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokurrentverhältnis).
Die vom Verkäufer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser
Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind
unzulässig.
Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für
sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust
oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung des Verkäufers
einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einziehungsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber
informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Auftraggebers
Sicherheiten nach seiner Wahl in entsprechendem Umfang frei.
§ 9 Pfandpflicht
Für alle der von der Verpackungsverordnung erfassten Einweggetränkeverpackungen erhebt der Verkäufer ein Pfand von 0,25 € je Stück zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
in Höhe des allgemeinen Satzes.
Den vollständigen Text der Verpackungsverordnung können Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit nachlesen.
§ 10 Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen (EOID/FID), Jugendschutz
(1) Der Handel mit Tabakerzeugnissen unterliegt dem EU-Rückverfolgbarkeitssystem (Richtlinie 2014/40/EU, Durchführungsverordnung (EU) 2018/574). Jeder Auftraggeber, der Tabakerzeugnisse weiterverkauft, benötigt hierfür eine eigene Wirtschaftsbeteiligtenkennung (EOID, Economic Operator ID) und für jede belieferte Betriebsstätte (z. B. Kiosk, Tankstelle, Filiale, Lager, Automat) eine eigene Betriebsstättenkennung (FID, Facility Identifier Code). Beide Kennungen werden vom deutschen ID-Issuer (Bundesdruckerei GmbH) vergeben.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verkäufer vor der ersten Lieferung von Tabakerzeugnissen seine EOID sowie die FID für jede Lieferadresse mitzuteilen und Änderungen (z. B. neue oder aufgegebene Betriebsstätten, geänderte Firmendaten) unverzüglich anzuzeigen.
(3) Auf Wunsch beantragt der Verkäufer die EOID und die FID für den Auftraggeber. Hierfür benötigt der Verkäufer eine Einverständniserklärung des Auftraggebers sowie dessen Steuerdaten. Der Auftraggeber stellt diese Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(4) Liegt für eine Lieferadresse keine gültige FID vor, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von Tabakerzeugnissen an diese Adresse bis zur Vorlage der Kennung zurückzuhalten. Ansprüche des Auftraggebers wegen dadurch entstehender Verzögerungen oder Nichtlieferung bestehen insoweit nicht. Nachteile aus fehlenden oder unrichtigen Angaben trägt der Auftraggeber.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, beim Weiterverkauf die Vorschriften des Jugendschutzes (insbesondere des Jugendschutzgesetzes) einzuhalten und Tabakwaren nicht an Personen unter 18 Jahren abzugeben. Betreiber von Tabakautomaten stellen sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Vorkehrungen zur Altersprüfung eingesetzt werden.
§ 11 Datenverarbeitung
Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personen- und unternehmensbezogenen Daten durch uns, soweit das für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses mit ihm (sog. Bestandsdaten) und zur Abrechnung (sog. Abrechnungsdaten) erforderlich ist, zu. Der Auftraggeber willigt ferner in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über
die Geschäftsbeziehung mit uns insoweit ein, als dies erforderlich ist, um uns und/oder dem Auftraggeber die Inanspruchnahme von Leistungen der uns beliefernden Unternehmen (z. B. tabakwarenherstellende
Industrie) zu ermöglichen (sog. Nutzungsdaten); dies umfasst auch die Datenverwendung zu Marktforschungszwecken durch die uns beliefernden Unternehmen (z. B. tabakwarenherstellende Industrie). Die
Verwendung von Daten umfasst nach § 3 Bundesdatenschutzgesetz das Verarbeiten, insbesondere aber auch die Übermittlung sowie die Nutzung der Daten.
Die Verwendung der Daten erfolgt im vorgenannten Umfang, solange der Auftraggeber nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an uns zu richten
(Tabakwaren Union Barkow GmbH, Rotrehre 4, 31542 Bad Nenndorf). Die Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
§ 12 Geldwäsche u. a.
Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Geldwäschegesetz (GWG) und dem Kreditwesengesetz (KWG) erfassen wir bei bestimmten Geschäftsvorfällen zur Identifikation einer Person oder
eines Unternehmens Daten; vgl. §§ 3, 4 GWG, § 25 i KWG. Wir sind verpflichtet, die erhobenen Daten für eine Zeit von 5 Jahren zu speichern. Die Daten werden ausschließlich den nach GWG und KWG
zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist werden die Daten gelöscht.
§ 13 Rechtsnachfolge
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verkäufer bei Veräußerung des Geschäftes oder Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse respektive Änderung der Anschrift/Lieferadresse unverzüglich zu
benachrichtigen.
§ 14 Bonitätsprüfung, Informationen zum Datenschutz
Der Verkäufer prüft vor Vertragsabschluss sowie danach in angemessenen Abständen die Bonität des Auftraggebers, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 Satz 1
lit. f DSGVO); das berechtigte Interesse liegt in der Vermeidung von Zahlungsausfällen bei der Belieferung auf Rechnung.
Dazu übermitteln wir Firmenname/Name, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers an eine Wirtschaftsauskunftei und erhalten von dort Bonitätsinformationen. Die auf dieser
Grundlage erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses verwendet und für die Dauer der
Geschäftsbeziehung zuzüglich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Nähere Informationen zu der von der beauftragten Auskunftei durchgeführten Datenverarbeitung finden Sie in deren eigenen Datenschutzhinweisen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist nach unserer Wahl Bad Nenndorf oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist ausschließlich Bad
Nenndorf Gerichtsstand.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht.
Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung
speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich für Dritte (z. B. Versicherung) zu übermitteln.
Eine Verweigerung der Einwilligung oder ein Widerspruch haben keinen Einfluss auf die geschäftlichen Beziehungen zu uns. Der Auftraggeber hat das Recht, von uns Auskunft über seine hinterlegten Daten zu
verlangen (vgl. § 34 Bundesdatenschutzgesetz).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.